Exhibitionismus ist eine an sich harmlose sexuelle Präferenz, die nicht strafbar ist. Erst wenn es zu vorsätzlichen persönlichen Belästigungen anderer kommt, werden solche Handlungen strafbar, weil die geschädigte Person in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde. Ein so Geschädigter muss aber einen ausdrücklichen Strafantrag stellen, damit überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden können. Leider fühlen sich viele sehr schnell belästigt oder wittern in jedem Pinkler, der sein Glied ein paar Sekunden zu lange abschüttelt einen poteniellen Triebtäter, der auch vor sexuellem Missbrauch von Kindern nicht zurückschreckt. Es sind oft dieselben, die ihre eigenen Kindern mit Handys ausstatten und ihnen somit den Konsum von Pornografie ermöglichen, aber den Pinkler ins Gefängnis schicken wollen.
Das soll nicht heissen, dass wirkliche Übeltäter ungestraft davon kommen sollen. Aber etwas weniger Hysterie gegen vermeintliche Exhibitionisten wäre wünschenswert. Die allermeisten Fälle sind wirklich so harmlos, dass man nicht von einer Belästigungssituation sprechen kann. Da wird einfach zuviel Übles hineininterpretiert.
Maritha
Das soll nicht heissen, dass wirkliche Übeltäter ungestraft davon kommen sollen. Aber etwas weniger Hysterie gegen vermeintliche Exhibitionisten wäre wünschenswert. Die allermeisten Fälle sind wirklich so harmlos, dass man nicht von einer Belästigungssituation sprechen kann. Da wird einfach zuviel Übles hineininterpretiert.
Maritha