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Re: Ist das normal ?

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@ stefan

Ist durch einen eindeutigen Beweis erwiesen, dass eine Vergewaltigung nur vorgetäuscht und die Verdächtigung falsch war, z.B. durch eine Videoaufnahme, wird auch hart bestraft. Bei vorsätzlichen Täuschungen des Gerichts, wie auch bei falschen eidlichen oder auch uneidlichen Falschausagen, reagieren Richter sehr empfindlich. Wenn eine Vergewaltigung erwiesen ist, wird je nach den Umständen und der Schwere der Tat, z.B. ob dem Opfer eine Mitschuld anzulasten ist, oder der Täter mit einer Waffe gedroht hat, eine angemessene Strafe verhängt. Man kann aber diese beiden Fälle nicht vergleichen. Es sind völlig verschiedene Straftatsbestände.

Was du dir in deiner moralisch begründeten Meinungsbildung als "Missbrauch" erdenkst, habe ich schon verstanden. Diese Meinung will dir ja auch niemand nehmen. Aber wie schon gesagt, Moral und Recht sollte man auseinander halten können. Kein Richter käme auf die Idee, in dem was da passiert ist, irgendeine Straftat zu sehen, und wenn die gesamte Verwandtschaft auf schuldig plädiert.:) Was sollte denn wem nach welchem Recht zur Last gelegt werden?

Moralische Verurteilungen sind dagegen in der Regel ein Unrecht, dass den Betroffenen zugefügt wird. z.B. Verleumdungen, üble Nachrede, Beleidigungen usw. Die Palette der Selbstjustizler ist da weitreichend. Und genau davor schützt das Rechtssystem in zivilisierten Staaten.

Marlene

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