Der Frauenarzt, der die Fotos gemacht hat, erstellte voyeuristische Bilder und hat sich strafbar gemacht. Das ist ein Einzelfall, der keine generellen Schlüsse bezüglich sexualisierter Machenschaften von Ärzten an Patienten zulässt. Spekulationen hierzu liegen bereits im Bereich einer pauschalisierten Unterstellung.
Insofern gehört auch die Fortsetzung deiner Frage eher ins Reich der Fantasien. Aber Fantasieren ist ja legitim.:)
Marlene
Insofern gehört auch die Fortsetzung deiner Frage eher ins Reich der Fantasien. Aber Fantasieren ist ja legitim.:)
Marlene