Quantcast
Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Sexualität
Viewing all articles
Browse latest Browse all 11337

Re: Gutes erotikforum?

$
0
0
Sehr gehrter Herr Jurist Frosch,

was nutzen die besten rechtlichen Erkenntnisse, wenn der Sachverhalt falsch gesehen wird.

>>>>>Ein anderes Bild ergäbe sich lediglich zB dann, wenn die unbekleidete oder sexuelle Handlungen ausführende Person zB durch Rufen, Winken oder telefonisch Kontakt zu Kindern aufnimmt und sie zum Hersehen auffordert. <<<<<

In Deutschland wird gegen jeden Exhi. ermittelt, der auch ohne besondere Kontaktaufnahme durch Rufen oder Winken vor Kindern onaniert. Da kommt es darauf an, ob die Kinder/ Jugendliche das Geschehen in ihrer Bedeutung wahrgenommen haben. Das ist bei Jugendlichen in der Regel der Fall. Das führt dann auch zu Verurteilungen.

Wie das in Ö. gehandhabt wird, weiß ich nicht.

PS. Was ich geschrieben habe, ist nach deutschem Recht NICHT strafbar. Kann ja sein , dass in Ö. Kindesmissbrauch weniger geahndet wird als ein paar unbequeme Worte. Auch das weiß ich nicht.

Marlene

Viewing all articles
Browse latest Browse all 11337