Marlene, Ihre haltlosen Unterstellungen zeugen von einer krankhaften Persönlichkeit und sind - sowohl nach österreichischem als auch deutschem Recht - strafbar. Nehmen Sie sich also bitte zurück.
1. Hier ist ein österreichisches Forum. Also bitte hier nur österreichische Paragraphen zitieren bzw wenn es fremdes Recht ist, das bitte entsprechend kennzeichnen.
2. Die Rechtslage zum Sexualstrafrecht habe ich Ihnen oben klargelegt. Da ich im Gegensatz zu Ihnen Jus studiert und die RAP abgelegt habe, weiß ich wohl, wovon ich spreche. Zudem hatte ich in meiner beruflichen Praxis schon mit Fällen der beschriebenen Art zu tun.
3. Nacktheit in der eigenen Wohnung ist, wie gesagt, kein Exhibitionismus, selbst dann nicht wenn, wie Sie unterstellen, der/die Nackte Gefallen an der Möglichkeit findet, von gegenüber gesehen zu werden. Der eigene Wohnbereich ist höher geschützt als das Schaubedürfnis der Nachbarn. Das ist keine "kuriose Logik", sondern geltendes Recht. Ein anderes Bild ergäbe sich lediglich zB dann, wenn die unbekleidete oder sexuelle Handlungen ausführende Person zB durch Rufen, Winken oder telefonisch Kontakt zu Kindern aufnimmt und sie zum Hersehen auffordert.
Abschließend denke ich, dass Ihr Problem wohl eher auf der (psycho-)therapeutischen als auf der juristischen Ebene zu lösen sein wird.
1. Hier ist ein österreichisches Forum. Also bitte hier nur österreichische Paragraphen zitieren bzw wenn es fremdes Recht ist, das bitte entsprechend kennzeichnen.
2. Die Rechtslage zum Sexualstrafrecht habe ich Ihnen oben klargelegt. Da ich im Gegensatz zu Ihnen Jus studiert und die RAP abgelegt habe, weiß ich wohl, wovon ich spreche. Zudem hatte ich in meiner beruflichen Praxis schon mit Fällen der beschriebenen Art zu tun.
3. Nacktheit in der eigenen Wohnung ist, wie gesagt, kein Exhibitionismus, selbst dann nicht wenn, wie Sie unterstellen, der/die Nackte Gefallen an der Möglichkeit findet, von gegenüber gesehen zu werden. Der eigene Wohnbereich ist höher geschützt als das Schaubedürfnis der Nachbarn. Das ist keine "kuriose Logik", sondern geltendes Recht. Ein anderes Bild ergäbe sich lediglich zB dann, wenn die unbekleidete oder sexuelle Handlungen ausführende Person zB durch Rufen, Winken oder telefonisch Kontakt zu Kindern aufnimmt und sie zum Hersehen auffordert.
Abschließend denke ich, dass Ihr Problem wohl eher auf der (psycho-)therapeutischen als auf der juristischen Ebene zu lösen sein wird.