@ Frosch
>>>>Da muss ich Mario zustimmen. Die Einsame, die sich im Netz auszieht, verstößt ja weder gegen Gesetze noch gegen (heutige) Moralvorstellungen. Dass Kinder das uU sehen können lässt sich kaum verhindern. Das ist so wie wenn die Nachbarin die Vorhänge nicht zuzieht.<<<<
Wäre der Provider in Deutschland ansässig, wären pornografische Schriften, Bilder und Vids strafbar, weil damit Kindern und Jugenlichen Pornografie zugänglich gemacht wird. Ein bloßes sich ausziehen ist das sicher nicht. Aber in den besagten Seiten geht es ausgesprochen schmuddlig und eindeutig pornografisch zu.
Und Nachbarn, die beim GV die Vorhänge absichtlich geöffnet lassen, damit Kinder ihnen zusehen können, machen sich nach § 176 des Kindesmißbrauchs strafbar. Ich muss auch Kinder nicht solch einer "Realität" aussetzen, um ihnen klarzumachen, dass man die Vorhänge zu schließen hat.
Insofern ist deine Argumentation nicht verständlich.
Marlene
>>>>Da muss ich Mario zustimmen. Die Einsame, die sich im Netz auszieht, verstößt ja weder gegen Gesetze noch gegen (heutige) Moralvorstellungen. Dass Kinder das uU sehen können lässt sich kaum verhindern. Das ist so wie wenn die Nachbarin die Vorhänge nicht zuzieht.<<<<
Wäre der Provider in Deutschland ansässig, wären pornografische Schriften, Bilder und Vids strafbar, weil damit Kindern und Jugenlichen Pornografie zugänglich gemacht wird. Ein bloßes sich ausziehen ist das sicher nicht. Aber in den besagten Seiten geht es ausgesprochen schmuddlig und eindeutig pornografisch zu.
Und Nachbarn, die beim GV die Vorhänge absichtlich geöffnet lassen, damit Kinder ihnen zusehen können, machen sich nach § 176 des Kindesmißbrauchs strafbar. Ich muss auch Kinder nicht solch einer "Realität" aussetzen, um ihnen klarzumachen, dass man die Vorhänge zu schließen hat.
Insofern ist deine Argumentation nicht verständlich.
Marlene