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Re: Freundin möchte exhibitionistische Neigung ausleben

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Ergänzung:
Exhibitionistische Handlungen sind grundsätzlich als kriminell anzusehen und keine Kavaliersdelikte.
Im von Murtaug beschriebenen Verhalten kann ich jedoch keine kriminelle Handlung erkennen.
Im Gegenteil: Der Pizzabote wird nix dagegen haben, wenn sie ihm nackt öffnet - es sei denn, andere Umstände verleiden ihm den Anblick ... ;-)

Mario

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