>>>>>Die Diskussionen werden manchmal wie auf Anwaltsebene geführt<<<<
Schließlich geht es ja um die eltersiche Sorge und das Kindeswohl.
§ 1626 ff BGb
Das sollte eher Ansporn sein, sich zu beteiligen als sich denn zurückzunehmen. Wo bleibt denn da das Verantwortungsbewußtsein?
LG, Marlene
Schließlich geht es ja um die eltersiche Sorge und das Kindeswohl.
§ 1626 ff BGb
Das sollte eher Ansporn sein, sich zu beteiligen als sich denn zurückzunehmen. Wo bleibt denn da das Verantwortungsbewußtsein?
LG, Marlene